Erbschaften
Wenn Sie unsere Tierschutzarbeiten über Ihren Tod hinaus fördern wollen, vielleicht keine Erben haben, sich aber mit der Frage auseinander setzen, was aus Ihrem persönlichen Hab und Gut passieren soll, dann sprechen Sie uns an!
Ihre Tiere sind keine natürliche oder juristische Person und können nicht als Erbe eingesetzt werden.
Über eine Verfügung können Sie aber z.B. unseren Tierschutzverein dazu verpflichten, sich liebevoll um Ihre Hunde und/oder Pferde zu kümmern oder Ihnen eine gute Familie zu suchen.
Diese Verfügung, Ihr Testament, muss eigenhändig verfasst werden, mit Ihrer Handschrift. Aussteller, Ort, Datum und Unterschrift dürfen nicht fehlen.
Alle Zuwendungen an unseren gemeinnützigen Verein sind von der Erbschaftssteuer befreit.